In Übereinstimmung mit dem Gesetz 34/2002 vom 11. Juli über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Handel informiert HEMP TRADING SLU, im Folgenden HEMP TRADING genannt, dass sie Eigentümerin der Website https://www.buddhaseedbank.com ist, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Artikels 10 des oben genannten Gesetzes, und teilt folgende Daten mit: mit NIF/CIF: B97305916. VALENCIA Unternehmensregister. Tomo: 7427, L 4728, Folio: 203, S8, Hoja: V 88713, und Firmensitz: CAMINO DEL POLIO 51, Postleitzahl: 46469. Stadt: BENIPARRELL. Provinz: VALENCIA. Die E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen lautet: info@buddhaseedbank.com
Cannabissamen werden nicht durch das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 kontrolliert, das am 30. März 1961 in New York unterzeichnet und durch das Genfer Protokoll vom 25. März 1972, das von Spanien ratifiziert wurde, geändert wurde.
Das Einheitsübereinkommen legt fest, welche Teile der Cannabis Sativa L. Pflanze reguliert werden; blühende oder fruchttragende Spitzen sowie das aus der Cannabispflanze gewonnene Harz werden kontrolliert, aber Samen sind ausdrücklich ausgenommen. Daher werden die Samen rechtlich nicht als Cannabis angesehen und sind nicht in den beigefügten Listen aufgeführt.
Die Samen von Cannabis Sativa L. enthalten kein Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), den aktiven Wirkstoff.
Dementsprechend werden Cannabissamen im Rahmen des Einheitsübereinkommens nicht kontrolliert und sind nicht als Betäubungsmittel eingestuft.
In Spanien ist der Verkauf, der Besitz und der Anbau von Cannabissamen für den persönlichen Gebrauch kein Verbrechen. Das spanische Strafgesetzbuch stellt den Anbau von Cannabis mit dem Ziel, den Konsum durch andere zu fördern, zu unterstützen oder zu erleichtern, unter Strafe.
Der Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, Herr Fernando Sequeros Sazatornil, entschied, dass der Verkauf von Cannabissamen in Mengen, die für den Heimanbau und die Selbstversorgung geeignet sind, nicht als Straftat angesehen werden kann.
Der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn er an für die Öffentlichkeit sichtbaren Orten erfolgt, so Artikel 36.18 des Organgesetzes 4/2015 vom 30. März über den Schutz der öffentlichen Sicherheit.
Die Samen von Hemp Trading, S.L. sind keine kommerziellen Sorten und sind nicht für die landwirtschaftliche Nutzung bestimmt. Sie sind für den persönlichen Gebrauch von Personen über 18 Jahren verfügbar. Hemp Trading, S.L. vermarktet die Samen als Sammlungsobjekte oder zur genetischen Erhaltung, mit der Einschränkung, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung können die EU-Mitgliedstaaten den Verkauf von Produkten, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig vermarktet werden, nicht verbieten, auch wenn sie nach anderen technischen Normen hergestellt wurden (Verordnung (EU) 2019/515 vom 19. März 2019).
Die nationalen Gesetze für Cannabissamen variieren von Land zu Land. An einigen Orten können das Keimen und der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf und sogar der einfache Besitz von Samen eine Straftat darstellen. Hemp Trading, S.L. ermutigt niemanden, gegen das in seinem Land geltende Recht zu verstoßen.
Aus diesem Grund bitten wir Käufer, die ihren Wohnsitz nicht in Spanien haben, sich über die dort geltenden Gesetze zu informieren. Hemp Trading, S.L. fordert seine Kunden auf, verantwortungsvoll zu handeln.
Hemp Trading, S.L. übernimmt keine Verantwortung für rechtliche Probleme, die für Käufer entstehen können, und leistet keine Rückerstattung für Saatgut, das von Spediteuren oder dem Zoll in Erfüllung ihrer Pflicht beschlagnahmt oder zurückgewiesen wurde.
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